Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht gemäß § 10 Abs. 6 AWaffV)
- Beginn:
- 8. Nov. 2025
- Ende:
- 8. Nov. 2025
- Anmeldeschluss:
- 4. Nov. 2025
- Kurs-Nr.:
- StA.2025
- Preis:
- 20,00 EUR
- Ort:
- Schützenhaus Adolphsheide-Vierde, Vierde 62, 29683 Bad Fallingbostel
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- Freie Plätze:
- 11 von 20
- Trainer:
-
Herr Florian Höper
Ernst-Uwe Völker
| Datum | Beginn | Ende | Dauer | Raum |
|---|---|---|---|---|
| 08.11.2025 | 09:00 | 13:00 | 4 UE | SV Adolphsheide-Vierde |
Beschreibung
Diese Ausbildung ist aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen eingeführt worden. Sie dient dem Zwecke der Absicherung der Schieß- und Standaufsichten. In Zusammenhang mit einer Sachkundeausbildung wird die Lizenz für die Bereiche KK und Luftdruck erteilt. Sollte ein Absolvent keine Sachkundeausbildung haben, erhält er nur die Qualifikation für Luftdruckstände.
Handlungsfelder
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung sichert die Ausbildung für verantwortliche Aufsichts- personen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation ab. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.
Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt
Persönliche und sozialkommunikative Kompetenz
Der Absolvent
• wird auf wichtigste Grundlagen der Kommunikation hingewiesen
Fachkompetenz
Der Absolvent
• kennt Betreiberpflichten von Schießstätten
• kennt Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten
• kennt Rechte und Pflichten einer aufsichtführenden Person
• verfügt über eigene Erfahrungen als Sportschütze
Mitzubringen sind pro Teilnehmer:
- ggf. Urkunde der bestandenen Waffensachkunde
- Schreibmaterialien (Block, Schreibgerät, Marker, ggf. Tablet, etc.)
- Bundespersonalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Mindestalter: 18 Jahre)
Lehrgangsgebühr:
- 20,- Euro pro Teilnehmer
- Die Lehrgangsgebühr wird Deinem Verein mit dem nächsten Rechnungslauf nach dem Lehrgang in Rechnung gestellt.
Anmeldung:
- Anmeldungen sind bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn über die Webseite https://www.ksv-fallingbostel.de an den Kreisschützenverband Fallingbostel zu richten. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 Personen begrenzt.
Bitte bringt Euch für die Mittagspause eigene Verpflegung mit. Getränke können bzw. sollten bei den Lehrgängen kostengünstig von den Vereinen erworben werden.
Abmeldungen haben ausschließlich und rechtzeitig per E-Mail an bildung@ksv-fallingbostel.de zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme oder verspäteter Abmeldung werden die Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.