Waffensachkunde 1.2024
- Beginn:
- 22. März 2024
- Ende:
- 20. Apr. 2024
- Anmeldeschluss:
- 8. März 2024
- Kurs-Nr.:
- WSK2024.1
- Preis:
- 100,00 EUR
- Ort:
- Haus des Sports, Moorstraße 10, 29664 Walsrode
- Diesen Kurs buchen
- Freie Plätze:
- -1 von 20
- Trainer:
-
Herr Florian Höper
Herr Norbert Jahns
Herr Olaf Scherschinski
Datum | Beginn | Ende | Dauer | Raum |
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22.03.2024 | 18:00 | 21:00 | 3 LE | Haus des Sports |
23.03.2024 | 09:00 | 16:30 | 9 LE | Haus des Sports |
24.03.2024 | 09:00 | 16:30 | 9 LE | Haus des Sports |
13.04.2024 | 09:00 | 16:30 | 9 LE | Haus des Sports |
14.04.2024 | 09:00 | 16:30 | 9 LE | Haus des Sports |
21.04.2024 | 09:00 | 13:30 | 4 LE | |
21.04.2024 | 15:00 | 16:30 |
Beschreibung
Der Prüfungstermin bleibt unter Vorbehalt bis zur Bestätigung durch den NSSV.
Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen.
Mitzubringen sind am ersten Lehrgangstag:
- Bundespersonalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, o. ä.
(Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres und Identitätsnachweis) - Schreibmaterialien (Block, Schreibgerät, Marker, etc.)
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Schützenbund angeschlossenen Verein (z. B. Mitgliedsausweis, schriftliche Bestätigung durch den Verein, etc.)
Inhalte:
- Waffenrechtliche Grundlagen
- Beschussrechtliche Grundlagen
- Notwehr und Notstand
- Waffentechnische Grundlagen
- Handhabung von Schusswaffen
Ziele:
Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.
Lehrgangsgebühr:
- 100,- Euro für Mitglieder des Kreisschützenverband Fallingbostel e.V.
- 145,- Euro für Mitglieder anderer Kreisverbände, eigene Mitglieder werden bei den Anmeldungen bevorzugt behandelt
- Die Lehrgangsgebühr wird Deinem Verein mit der nächsten Quartalsrechnung nach dem Lehrgang in Rechnung gestellt.
Anmeldung:
- Anmeldungen sind bis zum 10. März 2024 über das unten stehende Formular an den Kreisschützenverband Fallingbostel zu richten. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 Personen begrenzt. Abmeldungen haben ausschließlich und rechtzeitig per E-Mail an bildung@ksv-fallingbostel.de zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme oder verspäteter Abmeldung (14 Tage vor Lehrgangsbeginn) werden die Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt werden.
- Bei Nicht-Teilnahme ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. Hier wird im Einzelfall entschieden wie der weitere Verlauf erfolgt.
- Bei Fehlzeiten während der Ausbildung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
- Bei Teilnahme am Lehrgang unter Alkoholeinfluss erfolgt der sofortige Ausschluss und eine Teilnahme-Sperre für 12 Monate.
Bitte bringt Euch für die Mittagspause eigene Verpflegung mit.